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   BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62   

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BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62 (https://dejure.org/1963,2016)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1963 - VII B 90.62 (https://dejure.org/1963,2016)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1963 - VII B 90.62 (https://dejure.org/1963,2016)
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  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62
    Es steht auch in Rechtsprechung und Schrifttum fest, daß sich niemand zu seinen Gunsten darauf berufen kann, daß der Gleichheitssatz in anderen Fällen verletzt worden sei und die gleiche Handhabung daher bei ihm Platz greifen müsse (vgl. BVerwGE 2, 122, ferner das Urteil des Senatsvom 25. Mai 1962 - BVerwG VII C 59.61 - ebenso Ipsen, Grundrechte, Band II S. 148).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 59.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62
    Es steht auch in Rechtsprechung und Schrifttum fest, daß sich niemand zu seinen Gunsten darauf berufen kann, daß der Gleichheitssatz in anderen Fällen verletzt worden sei und die gleiche Handhabung daher bei ihm Platz greifen müsse (vgl. BVerwGE 2, 122, ferner das Urteil des Senatsvom 25. Mai 1962 - BVerwG VII C 59.61 - ebenso Ipsen, Grundrechte, Band II S. 148).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62
    Das Vorbringen des Klägers betrifft lediglich die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle der Prüfungsbewertung, eine Frage, die in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60].
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62
    Das Vorbringen des Klägers betrifft lediglich die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle der Prüfungsbewertung, eine Frage, die in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60].
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62
    Diese in dem Beschluß des Senats vom 23. Februar 1962 (BVerwGE 14, 31) erörterte Frage ist hier ohne Bedeutung, denn das Berufungsgericht hat von jeglicher Beweisaufnahme Abstand genommen, weil es das Vorbringen des Klägers von vornherein als rechtlich unerheblich angesehen hat, so daß es zu einer Beweisaufnahme aus Rechtsgründen nicht gekommen ist.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62
    Das Vorbringen des Klägers betrifft lediglich die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle der Prüfungsbewertung, eine Frage, die in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60].
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